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Produkt-Update19. Dezember 20233 Min. Lesezeit

valERI-konforme Berechnungen und Berichte in ENSPECTER

ENSPECTER ist vollständig konform zur DIN EN 17463 (valERI): Kalkulationszinssatz, Preissteigerungsraten, Nutzen und Lasten, Sensitivitätsanalyse, Worst-/Best-Case-Simulation und Excel-Export mit offenen Formeln — alle Berechnungen und Berichte normgerecht auf Knopfdruck.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ENSPECTER nun vollständig mit der DIN 17463 (Valuation of Energy Related Investments – VALERI) konform ist.

Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, sind viele Unternehmen in Zukunft verpflichtet, energiebezogene Investitionen nach dieser Norm zu bewerten, zu veröffentlichen und in manchen Fällen auch umzusetzen. Ich möchte an dieser Stelle gerne auf unsere Webseite zum Thema VALERI verweisen.

Die Berechnung der Auswirkungen von Effizienzmaßnahmen über ihre gesamte Nutzungsdauer auf Basis des Kapitalwerts ist grundsätzlich eine korrekte Herangehensweise. Aus diesem Grund hat ENSPECTER stets solche Berechnungen als Teil seines Angebots zur Verfügung gestellt.

Grenzwertbetrachtungen und Simulationen, wie von der DIN gefordert, sind ebenfalls ein sinnvolles Mittel, um Risikobewertungen durchzuführen und standen auch schon lange auf der Liste der zu entwickelnden Funktionen.

Die Norm verlangt einige weitere Funktionen und ein neues Wording, damit wir vollständige Normkonformität erreichen.

Bestimmung des Kapitalzinssatzes

Anstelle einer direkten Eingabe der Verzinsung für Bewertungen müssen nun detailliertere Informationen zum Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital sowie deren jeweilige Zinssätze angegeben werden.

Diese Daten werden nun im Rahmen des Fragebogens für das Auftaktgespräch erhoben. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Angaben während der Analyseperiode für sämtliche Maßnahmen zu aktualisieren oder individuelle Anpassungen direkt bei der jeweiligen Maßnahme vorzunehmen.

Ermittlung des Kalkulationszinssatzes in ENSPECTER: Eigen- und Fremdkapitalanteil, Zinssätze mit Worst-Case und Best-Case sowie die daraus berechneten gewichteten Kapitalkosten (WACC)
Kalkulationszinssatz aus Eigen- und Fremdkapital mit Worst-Case- und Best-Case-Werten — die Angaben aus dem Fragebogen „Auftaktgespräch“ lassen sich per Klick übernehmen.

Preissteigerungsraten

Zusätzlich zu den Steigerungsraten der Preise für genutzte Energieträger werden nun auch Angaben zur allgemeinen Inflation berücksichtigt. Eine Neuerung dabei ist die Anforderung, die Grundlagen unserer Annahmen zu begründen. Zukünftig planen wir, Vorlagen zu diesem Zweck zu entwickeln und sind für jegliche Ideen und Anregungen in diesem Bereich offen.

Eingabe der Inflationsrate in ENSPECTER mit Textfeld zur Begründung der Inflationsannahme
Neben den Preissteigerungen der Energieträger wird die allgemeine Inflation erfasst — mit Begründung, wie es die Norm verlangt.

Nutzen und Lasten

Das neue Vokabular für die Diskussion über Einsparungen, Kosten und zusätzliche Effekte einer Investition unterscheidet nun zwischen „Nutzen“ und „Lasten“. Hierbei umfasst der Begriff „Nutzen“ alle positiven Auswirkungen einer Investition, wie beispielsweise Kosteneinsparungen, eine verbesserte Produktqualität und eine reduzierte Lärmbelastung. Im Gegensatz dazu werden die Investitionskosten, höhere Wartungsaufwendungen und der erhöhte Platzbedarf als „Lasten“ bezeichnet. Diese Terminologie trennt zwischen monetär quantifizierbaren Werten und rein qualitativen Aspekten.

Tabelle „Nutzen & Lasten“ einer Maßnahme in ENSPECTER mit Bezeichnung, Umfang, Monetarisierbarkeit, Betrag, Zeitpunkt, Preisschwankung und Degradation
Nutzen und Lasten einer Maßnahme — monetär quantifizierbare und rein qualitative Effekte in einer Tabelle.

Grenzwertbetrachtungen

ENSPECTER berechnet nun automatisch die prozentuale Änderung des Kapitalwerts, wenn sich ein einzelner Parameter verändert. Diese Funktion ermöglicht eine präzise Analyse der Sensitivität des Kapitalwerts gegenüber isolierten Veränderungen spezifischer Parameter.

Sensitivitätsanalyse in ENSPECTER: Kapitalwert je Einstellparameter bei Worst-Case, Grundeinstellung und Best-Case, jeweils mit und ohne Förderung
Sensitivitätsanalyse: Wie stark reagiert der Kapitalwert auf die Änderung eines einzelnen Parameters?

Simulationen

Die Norm schlägt vor, Berechnungen sowohl für den Worst Case als auch für den Best Case durchzuführen. ENSPECTER bietet nun die Möglichkeit, diese Berechnungen automatisch auszuführen, sobald die entsprechenden Werte für die Analyseperiode in den Berechnungsgrundlagen eingetragen sind.

Szenarioanalyse in ENSPECTER: Einstellparameter und Kapitalwert (NPV) für den wahrscheinlichsten Fall, den Worst-Case und den Best-Case
Worst-Case- und Best-Case-Berechnung auf Basis der Werte aus den Berechnungsgrundlagen der Analyseperiode.

Excel-Lösung

Abschließend gibt es die Anforderung, dass alle Berechnungen in Form einer offenen Excel (sprich mit sichtbaren Formeln) ausgegeben werden sollen. Auch dafür haben wir eine Lösung gefunden und alle Maßnahmen werden nun automatisch in einer dem Format entsprechenden Form exportiert.

Automatisch erzeugter Bewertungsbericht nach DIN EN 17463 als Excel-Datei mit offenen Formeln: Nutzen und Lasten, Ermittlung des Zinssatzes und Parameter der Szenario-Analyse
Der Excel-Export: Bewertungsbericht nach DIN EN 17463 mit sichtbaren Formeln — Nutzen und Lasten, Zinssatz und Szenario-Analyse.

Wir werden die genauen Funktionen und Anwendungsmöglichkeiten von ENSPECTER in Bezug auf die DIN 17463 in unserer Hilfe-Sektion detailliert erläutern.

Am Freitag, den 22.12, um 10h00 bieten wir eine kurze Online-Demonstration der neuen Funktionen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, einfach am Freitag den blauen Button anklicken, einwählen und schon geht es los.

Zusätzlich planen wir ein weiteres ausführliches Webinar im Januar, um Ihnen einen tieferen Einblick nicht nur in die praktische Anwendung zu geben, sondern auch um die grundsätzlichen Fragen zur VALERI, den Anforderungen des BAFA zu beantworten.

Das wird ein spannender Termin, denn beim Programmieren der Funktionen sind uns so einige Dinge aufgefallen, die wohl von den Entwicklern der Norm nicht so richtig bedacht wurden.

Den Termin für die Schulung geben wir Anfang Januar bekannt, bis dahin wünsche ich allen eine erholsame Zeit und ein neues, erfolgreiches Jahr voller verlässlicher Politikentscheidungen.

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