Der neue Industriestrompreis entlastet produzierende Unternehmen um bis zu 50 % des Großhandelsstrompreises. ENSPECTER und die EnMaS-Experten begleiten Sie von der Anspruchsprüfung über Maßnahmenidentifikation und Messkonzept bis zum revisionssicheren Nachweis der tatsächlichen Einsparungen.
Bis zu 50 % des Großhandelsstrompreises (Referenz: 1-Jahres-Future).
50 % des jährlichen Stromverbrauchs der Produktionsstätte.
5 ct/kWh — darunter gibt es keine weitere Entlastung.
Drei Abrechnungsjahre: 2026, 2027 und 2028.
Ab Anfang 2027 beim BAFA, rückwirkend für 2026.
+10 % bei Investitionen in Nachfrageflexibilität (Power-to-Heat u. a.).
Kernpflicht: 50 % der Beihilfe innerhalb von 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen investieren. Nur Maßnahmen mit unmittelbarem Strombezug werden anerkannt — reine Betriebsausgaben zählen nicht.
Die EnMaS-Experten führen Sie durch Analyse, Beratung und Nachweisführung — ENSPECTER ist die Datenbasis, die alles zusammenhält.
Anspruch prüfen, Beihilfe berechnen, passendes Förderinstrument wählen.
Förderfähige Investitionen finden, BAFA-Vorabprüfung, Kombination mit EEG/BEW/KfW.
Messtechnik und Datenerfassung für den späteren Wirksamkeitsnachweis.
Tatsächliche Einsparung aus realen Messwerten belegen — revisionssicher und ohne Tabellenchaos.
Selbsterklärung, Maßnahmenaufstellung und WP-Testat (ab 10 GWh) strukturiert vorbereitet.
Die Strompreiskompensation steht und fällt mit der Nachweisführung. ENSPECTER hält Verbrauchsdaten, Anlagen, Maßnahmen und Messwerte in einem System zusammen — so werden Einsparungen belegbar und Berichte stimmen jedes Jahr aufs Neue.
Messkonzepte brauchen Vorlauf. Wer das Abrechnungsjahr 2026 sauber nachweisen will, fängt jetzt an — wir helfen beim ersten Schritt.
Kein Spam. Abmeldung mit einem Klick. Double-Opt-in nach DSGVO.